Zuschüsse für die kirchliche Jugendarbeit

 
Für die Jugendarbeit gibt es verschiedene Möglichkeiten, Zuschüsse für Veranstaltungen, Projekte und Aktionen zu bekommen. Dadurch können die Veranstaltungen der kirchlichen Jugendarbeit für die Teilnehmenden so kostengünstig wie möglich angeboten werden.
 
Auf dieser Seite haben wir für dich die entsprechenden Informationen zu verschiedenen Fördertöpfen für die kirchliche Jugendarbeit aufgelistet und kurz erklärt. Bitte beachte, dass sich die Richtlinien der Zuschüsse immer wieder ändern können.
 
Neben den hier aufgelisteten Zuschusstöpfen, kann es vor Ort in deiner Gemeinde/Stadt noch weitere Zuschussmöglichkeiten geben. Frag daher doch auch mal bei deinem Rathaus oder anderen Organisationen vor Ort nach.
 
 
Der Ortenaukreis fördert zum einen die Jugendarbeit der freien Träger im Ortenaukreis gemäß §11 SGB VIII.
 
Außerdem werden Freizeiten und Projekte, sowie die außerschulische Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit gemäß §12 SGB VII gefördert.
 
Die jeweiligen Förderrichtlinien sowie die Antragsunterlagen findet ihr hier.
 
In dieser Broschüre findest du eine Auflistung der Zuschussmöglichkeiten des Landesjugendplans (und des kirchlichen Jugendplans):
 
 
 Jugenderholungsmaßnahme/Freizeit mit Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien
 
25 EUR /Tag pro TLN von mind. 6 bis noch nicht 27 Jahre in Bezug auf das Veranstaltungsjahr
   
 Pädagogische Betreuende bei Jugenderholungsmaßnahmen/Freizeiten
 
25 EUR /Betreuungsperson/Tag
Betreuendenschlüssel 5:1 
 
   
 Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen
 
 
25 EUR Festbetrag /Tag/Person im Alter ab 14 Jahren in Bezug auf das Veranstaltungsjahr 
 Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
 
 
25 EUR /Tag/Person im Alter von mind. 6 Jahren und Leitungspersonen
 
 Projekte mit Bildungscharakter
 
 
35 % der anerkannten Gesamtkosten, höchstens jedoch 3.000 EUR
 
 
Entsprechende Richtlinien und die nötigen Formulare findet ihr hier zum Download:
 
 
Zum 01.01.2024 haben sich die Richtlinien des Kirchlichen Jugendplans sowie Verfahrenswege und Vorlagen bei Antrag/Verwendungsnachweis geändert:
 
 
In dieser Broschüre findest du neben dem Landesjugendplan auch eine Auflistung der Zuschussmöglichkeiten des kirchlichen Jugendplans:
 
 
Entsprechende Richtlinien und die nötigen Formulare findet ihr hier zum Download:
 
Mit dem Klima-Euro werden Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsene (Höchstalter 27 Jahre) in der Erzdiözese Freiburg, die mind. drei Maßnahmen für mehr Klimaschutz umsetzen, bezuschusst.
 
Mit dem Fördertopf für Klima-Projekte werden euch, weitere Ideen und Projekte zu verwirklichen ermöglicht.
 
Hier findet ihr alle weiteren Informationen:
 
 
Melde dich jederzeit bei Fragen oder Schwierigkeiten in deinem Jugendbüro oder bei:
Ulrike Bechtold
Service-Stelle Zuschüsse/Häuser - zuständig für Antragsstellende aus dem PLZ-Bereich ab 77000
Katharina Oexle
Service-Stelle Zuschüsse/Häuser - zuständig für Antragsstellende aus dem PLZ-Bereich bis 76999