
Der Ortenaukreis fördert zum einen die Jugendarbeit der freien Träger im Ortenaukreis gemäß §11 SGB VIII.
Außerdem werden Freizeiten und Projekte, sowie die außerschulische Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit gemäß §12 SGB VII gefördert.
Die jeweiligen Förderrichtlinien sowie die Antragsunterlagen findet ihr hier.

